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Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – Neuregelungen auch bei der Steuer-klassenwahl und dem Kindergeld

Veröffentlicht am 21.12.2017

Am 2.6.2017 passierte das sogenannte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz den Bundesrat. Es enthält eine Vielzahl an steuerlichen Anpassungen und Änderungen quer durch die Steuergesetze.

Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels sog. „Briefkastenfirmen“ zu erschweren. Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Domizilgesellschaften künftig wirksamer erkannt werden können. Damit steigt das Entdeckungsrisiko und erhöht dadurch auch die präventive Wirkung. ...weiterlesen

Steuerliche Behandlung von Spenden an politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen

Veröffentlicht am 20.12.2017

Spenden: Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen i. S. des Parteiengesetzes (PartG) sind bis zur Höhe von insgesamt 1.650 € und im Fall der Zusammenveranlagung bis zur Höhe von 3.300 € im Kalenderjahr steuerlich begünstigt. Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens jeweils 825 € (Unverheiratete) bzw. 1.650 € (Zusammenveranlagte). Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. ...weiterlesen

Belege weiter aufbewahren

Veröffentlicht am 22.05.2017

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens will die Bundesregierung bei der Steuererklärung weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen. Papierbelege – wie beispielsweise Spendenquittungen – müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden. Der Zuwendungsempfänger, z. B. ein gemeinnütziger Verein, kann die Zuwendungsbestätigung aber auch elektronisch an das Finanzamt übermitteln, wenn ihn der Spender dazu bevollmächtigt. Die Änderungen gelten für alle Zuwendungen der Steuerpflichtigen, die dem Zuwendungsempfänger nach 2016 zufließen. Die Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt. ...weiterlesen

Einheitlicher Erwerbsgegenstand bei der Grunderwerbsteuer

Veröffentlicht am 22.05.2017

Die Finanzbehörde kann nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.1.2017 im Wege der Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung die Bauerrichtungskosten zusätzlich zu den Kosten des Grundstücks­erwerbs mit Grunderwerbsteuer belasten, wenn ein Bauerrichtungsvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag und der Festsetzung der Grunderwerbsteuer geschlossen wird.

In dem vom BFH entschiedenen Fall erwarb ein Steuerpflichtiger ein Grundstück, …weiterlesen

TERMINSACHE: Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands/Gebäudes zum Unternehmen

Veröffentlicht am 22.05.2017

Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstands zum Unternehmen – mit entsprechender Vorsteuerabzugsberechtigung – erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung, die zeitnah zu dokumentieren ist.

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Entscheidungen geklärt, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer „zeitnah“ erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen dokumentiert werden kann. Der letztmögliche Zeitpunkt hierfür ist der 31. Mai des Folgejahres. ...weiterlesen

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Veröffentlicht am 22.05.2017

Erneut musste sich der Bundesfinanzhof mit der Einkünfteerzielungsabsicht und der damit verbundenen Geltendmachung von Werbungskosten bei Ferienwohnungen auseinandersetzen. Dazu stellt er in seinem Beschluss vom 9.3.2017 noch einmal klar, dass bei einer „Ferienwohnung“ grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird. Entsprechend sind die erforderlichen Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen. ...weiterlesen

Schätzung der Arbeitskosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Veröffentlicht am 22.05.2017

Die Einkommensteuer ermäßigt sich – auf Antrag – für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um 20 %, höchstens 1.200 €. Die Ermäßigung gilt jedoch nur für die Arbeitskosten; Materialkosten werden nicht berücksichtigt. ...weiterlesen

Tägliches Auszählen bei einer offenen Ladenkasse

Veröffentlicht am 22.05.2017

Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung erfordert bei Bareinnahmen, die ähnlich einer offenen Ladenkasse erfasst werden, einen täglichen Kassenbericht, der auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt worden ist.

Mit Beschluss vom 16.12.2016 stellt der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr klar, dass so weit die in seiner Entscheidung vom 25.3.2015 gewählte Formulierung in der Praxis teilweise dahingehend „missverstanden“ wird, dass über den Kassenbericht hinaus ein „Zählprotokoll“ gefordert wird, in dem die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und -münzen aufzulisten ist, die dortige Formulierung – die im Übrigen den Begriff „Zählprotokoll“ nicht enthält – nicht als Neuorientierung der Rechtsprechung angesehen werden kann. ...weiterlesen

Steuerliche Voraussetzungen bei elektronischen Kassen

Veröffentlicht am 22.05.2017

Beim Einsatz von Registrier- oder PC-Kassensystemen muss der Steuerpflichtige für eine sachgerechte und insbesondere die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit gewährleistende Struktur und Organisation seiner Aufzeichnungen sorgen. Er ist für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeitsvo­raussetzungen selbst verantwortlich. Eine Verpflichtung zum Einsatz elek­tronischer Kassen besteht nicht.

Wird eine elektronische Kasse geführt, müssen – spätestens seit dem 1.1.2017 – alle Einzeldaten, die durch die Nutzung der Kasse entstehen, während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren – jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar – aufbewahrt werden. ...weiterlesen

Wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer nutzen

Veröffentlicht am 22.05.2017

Bislang ist der Bundesfinanzhof (BFH) von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Die abziehbaren Aufwendungen waren hiernach unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf insgesamt 1.250 € im Jahr begrenzt.

In zwei Entscheidungen vom 15.12.2016 macht der BFH nunmehr eine Kehrtwende zugunsten der Steuerpflichtigen, die mit weiteren Personen ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Nach diesen Entscheidungen ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € im Jahr personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze einkünftemindernd geltend machen kann. ...weiterlesen

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