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Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ab 1.1.2016 für das Kindergeld

Veröffentlicht am 15.10.2016

Seit dem 1.1.2016 ist das Kindergeld um weitere 2 € im Monat angehoben worden. Es beträgt jetzt für das erste und das zweite Kind monatlich 190 €, für das dritte Kind 196 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 €. Auch der Kinderfreibetrag erhöht sich um 48 € pro Kind und Elternteil.

Damit das Kindergeld in Zukunft ausgezahlt wird, muss der Familienkasse die eigene Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes mitgeteilt werden.

Neuanträge für Kindergeld müssen die Steuer-Identifikationsnummern bereits enthalten. Eltern, die schon Kindergeld beziehen und die Nummer im Kindergeldantrag noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen, indem sie ihrer Familienkassedie Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 schriftlich mitteilen. Kindergeldberechtigte werden im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert, wenn die Steuer-Identifikationsnummer dort noch nicht bei vorliegen. Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihres Kindes finden Sie im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Sie können aber auch mit dem Eingabeformular im Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern um erneute Zusendung bitten (Link: https://www.bzst.de). Die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer erfolgt schriftlich.

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