Anhebung des Grund- und Unterhaltsfreibetrags, Kindergelds und Kinderzuschlags ab 2017
Veröffentlicht am 26.11.2016
Mit einem vom Bundeskabinett am 12.10.2016 beschlossenen Gesetz sollen die nach den Vorgaben des Existenzminimumberichts verfassungsrechtlich gebotenen Anhebungen des steuerlichen Grund-, Unterhaltshöchst- und Kinderfreibetrags zum 1.1.2017 umgesetzt werden. Entsprechend erhöht sich auch das Kindergeld. Daneben will der Gesetzgeber durch die Änderung der Steuertarife die sog. kalte Progression mildern und an die Inflationsrate anpassen.
Die von der Regierung bekannt gegebenen Zahlen lauten:
2016 | ab 2017 | ab 2018 | |
---|---|---|---|
Grundfreibetrag / Unterhaltshöchstbetrag | 8.652 € | 8.820 € | 9.000 € |
Kinderfreibetrag | 4.608 € | 4.716 € | 4.788 € |
Kindergeld | |||
1. und 2. Kind | 190 € | 192 € | 194 € |
3. Kind | 196 € | 198 € | 200 € |
4. Kind und weitere | 221 € | 223 € | 225 € |
Kinderzuschlag max. | 160 € | 170 € | 170 € |
Über die weiteren geplanten Änderungen war bei Ausarbeitung dieses Informationsschreibens noch nichts bekannt. Wir werden Sie aber nach Verabschiedung des Gesetzes weiter auf dem Laufenden halten.