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TERMINSACHE: Anträge für Vorsteuervergütungsverfahren bis 30.9.2018 stellen

Veröffentlicht am 25.09.2018

Wurden Unternehmer in 2017 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese erstattet haben, muss der Antrag bis zum 30.9.2018 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen.

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Vorsteuerbeträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. ...weiterlesen

Einbauküche und Markisen unterfallen nicht der Grunderwerbsteuer

Veröffentlicht am 25.09.2018

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts Köln (FG) vom 8.11.2017 dürfen gebrauchte bewegliche Gegenstände, die mit einer Immobilie verkauft wurden, nicht der Grunderwerbsteuer unterworfen werden. Voraussetzung ist, dass für werthaltige Gegenstände keine unrealistischen Kaufpreise festgelegt werden. ...weiterlesen

Gebrauchtwagenhändler umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer zu qualifizieren?

Veröffentlicht am 25.09.2018

Bei Kleinunternehmern wird die Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Umsatz zzgl. Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € vor­aussichtlich nicht übersteigen wird.

In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) am 7.2.2018 entschiedenen Fall betrugen die Umsätze eines der Differenzbesteuerung unterliegenden Gebrauchtwagenhändlers bei einer Berechnung nach Verkaufspreisen 27.358 € (2009) und 25.115 € (2010). ...weiterlesen

Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands

Veröffentlicht am 25.09.2018

Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung sieht der Bundesfinanzhof (BFH) in Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn. Diese sind deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Das gilt nach seinem Urteil vom 22.2.2018 auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH. ...weiterlesen

Steuerermäßigung für Dienst- und Handwerkerleistungen außerhalb des Hauses

Veröffentlicht am 25.09.2018

Nimmt ein Steuerpflichtiger sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch, kann er diese steuerlich geltend machen. Dabei ermä­ßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr. Das Gleiche gilt für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. In diesem Fall reduziert sich die Steuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um 1.200 € im Jahr. Die Ermäßigung gilt hier nur für Arbeitskosten. ...weiterlesen

Ferienjobs und Saisonarbeiter als „kurzfristige“ Minijobs

Veröffentlicht am 25.09.2018

„Kurzfristige Minijobs“ sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Die Versteuerung erfolgt grundsätzlich nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der Aushilfe). Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 25 % des Arbeitsentgelts zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erheben, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. …weiterlesen

Neue Regeln für Schuldzinsen bei Überentnahmen

Veröffentlicht am 25.09.2018

Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind steuerlich dann nicht abziehbar, sondern dem Gewinn wieder hinzuzurechnen, wenn die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen übersteigen und damit sog. Überentnahmen vorliegen. Die Regelung beruht auf der Vorstellung, dass der Betriebsinhaber dem Betrieb bei negativem Eigenkapital nicht mehr Mittel entziehen darf, als er erwirtschaftet und eingelegt hat. Damit kommt es zu einer Einschränkung des Schuldzinsenabzugs für den Fall, dass der Steuerpflichtige mehr entnimmt, als ihm hierfür an Eigenkapital zur Verfügung steht. ...weiterlesen

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Nachzahlungszinsen

Veröffentlicht am 25.09.2018

Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu Steuernachforderungen oder Steuererstattungen, sind diese per Gesetz zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Für nachzuzahlende oder zu erstattende Steuer betragen die Zinsen für jeden vollen Monat 0,5 %, im Jahr also 6 %. ...weiterlesen

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