Ferienjobs als „kurzfristige“ Minijobs
Veröffentlicht am 22.05.2017
„Kurzfristige Minijobs“ sind begehrt bei Arbeitnehmern, insbesondere auch bei Ferienjobbern und deren Arbeitgebern. Sie sind nicht – wie die regulären Minijobs – auf 450 € im Monat begrenzt; auf den Verdienst kommt es bei einem kurzfristigen Minijob nicht an. Sie sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei. Arbeitgeber und Aushilfen zahlen also keine Sozialversicherungsbeiträge. ...weiterlesen