Betrieb einer Solaranlage kann Elterngeld mindern
Veröffentlicht am 18.10.2016
Für die Ermittlung des Einkommens aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt sind nach dem Bundeselterngeldgesetz die 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes maßgeblich. Abweichend davon ist für die Ermittlung des Einkommens aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit vor der Geburt der steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich, der den Gewinnermittlungszeiträumen zugrunde liegt, wenn die berechtigte Person in den Zeiträumen auch Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit hatte. ...weiterlesen